top of page

ERNÄHRUNGSTHERAPIE
nach §43
Ihre Krankenkasse bezuschusst die Therapie zu 80-100%
Mögliche Indikationen sind:
Übergewicht & Adipositas
Untergewicht & Mangelernährung
Essstörungen
Fettstoffwechselstörungen
Diabetes mellitus Typ 2
Fettleber
Reizdarm & Unverträglichkeiten
Depressionen
Rheuma, Gicht & Osteoporose
Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
Schwangerschaft & Stillzeit
Säuglingsernährung
und viele mehr..
1. Sie kontaktieren mich & ich sende Ihnen die Anmeldeunterlagen.
2. Sie lassen sich von Ihrem Arzt/Ärztin die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen
3. Dieses Formular wird dann gemeinsam mit einem Antrag auf Kostenübernahme und dem Kostenvoranschlag zu Ihrer Krankenkasse gesendet. Diesen Schritt nehme ich Ihnen gerne ab.
4. Nach der Bewilligung durch Ihre Krankenversicherung können wir mit der Therapie starten.

bottom of page