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ERNÄHRUNGSTHERAPIE

nach §43

Ihre Krankenkasse bezuschusst die Therapie zu 80-100%

Mögliche Indikationen sind:

Übergewicht & Adipositas

Untergewicht & Mangelernährung

Essstörungen

Fettstoffwechselstörungen

Diabetes mellitus Typ 2

Fettleber

Reizdarm & Unverträglichkeiten

Depressionen

Rheuma, Gicht & Osteoporose

Chronisch entzündliche Darmerkrankungen

Schwangerschaft & Stillzeit

Säuglingsernährung

und viele mehr..

 

 

 

 

 

 

1.  Sie kontaktieren mich & ich sende Ihnen die Anmeldeunterlagen.

2. Sie lassen sich von Ihrem Arzt/Ärztin  die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung   ausfüllen

3. Dieses Formular wird dann gemeinsam mit einem Antrag auf Kostenübernahme und dem Kostenvoranschlag zu Ihrer Krankenkasse gesendet. Diesen Schritt nehme ich Ihnen gerne ab. 

4. Nach der Bewilligung durch Ihre Krankenversicherung können wir mit der Therapie starten.

 

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